Nanomaterialien in Kosmetika – die Kennzeichnung ist da!
Seit Juli 2013 müssen alle Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, die Nanomaterialien enthalten, gekennzeichnet werden. Das schreibt die neue Kosmetikverordnung vor.
Ein positiver Schritt in die richtige Richtung, denn Nanomaterialien werden bereits in zahlreichen Alltagsprodukten eingesetzt. VerbraucherInnen kommen daher überall mit Ihnen in Kontakt.
Die Risiken von Nanomaterialien sind noch nicht ausreichend erforscht. Der BUND setzt sich daher für eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte ein. Damit VerbraucherInnen bewusste Kaufentscheidungen treffen können.
Nanomaterialien in Kosmetika erkennen
Die Angaben zu den Inhaltsstoffen auf der Verpackung verraten nun, ob Nanomaterialien drin sind oder nicht. Achten Sie auf den Zusatz „Nano“ bei den aufgeführten Inhaltsstoffen. Besonders häufig als Nanomaterialien eingesetzt werden Titandioxid und Zinkoxid.
Nano – was ist das eigentlich?
Nano bedeutet Zwerg: Ein Nanometer ist der milliardste Teil eines Meters. Zum Vergleich: ein menschliches Haar ist 80.000 Nanometer breit. Stoffe in Nanogröße besitzen andere physikalisch-chemische Eigenschaften als ihre großen Brüder. Sie können reaktionsfreudiger sein, plötzlich in Wasser löslich, eine andere Farbe oder andere elektrische Eigenschaften besitzen.
So sind sie einerseits interessant für Forschung und Entwicklung, andererseits können diese neuen Eigenschaften auch neue Gefahren für Gesundheit und Umwelt bergen. Nanomaterialien können aufgrund ihrer winzigen Größe leichter in den Körper gelangen und dort biologische Schutzbarrieren durchdringen. Bisher hinkt die Erforschung der Risiken der Vermarktung von Nanoprodukten stark hinterher.
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